Leicht- Motorfahrräder sind Fahrzeuge mit einem Elektromotor von höchstens 500 Watt Motorenleistung, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h und einer allfälligen Tretunterstützung, die bis höchstens 25 km/h wirkt. Sie müssen einplätzig, zweirädrig und einspurig sein. Für diese Kategorie ist eine Typengenehmigung sowie Fahrzeugausweis nicht erforderlich.
Tempo max. 20 km/h, mit Tretunterstützung bis höchstens 25 km/h.
14 – 15 Jahre:
Ausweis Kat. M (einfache Theorieprüfung)
Ab 16 Jahren:
keinerlei Ausweispflicht
E-Scooter bis 500 Watt Motorenleistung:
kein Nummerschield vorgeschreiben