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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

der züriflizzer (www.zueriflizzer.ch)

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Z-Flizzer AG, Baumgartenstrasse 12, 8902 Urdorf (nachfolgend „züriflizzer“) regeln die Rechte und Pflichten in Zusammenhang mit dem Verkauf von Elektroscootern und deren Reparatur  sowie der Nutzung der Website www.zueriflizzer.ch und sämtlichen durch züriflizzer erbrachten Dienstleistungen, insbesondere Reparaturen. Zwischen züriflizzer und ihren Kunden gelten die nachfolgenden AGB in der bei jeweiligem Vertragsschluss oder bei Aufruf der Webseite aktuell abrufbaren und gültigen Fassung. 

Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit züriflizzer geschäftliche Beziehungen pflegt. 

Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen bedürfen zur ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch züriflizzer. Der Kunde bestätigt bei der Nutzung der Website www.zueriflizzer.ch bzw. bei Vertragsschluss, diese AGB umfassend anzuerkennen. 

Informationen auf www.zueriflizzer.ch

www.zueriflizzer.ch beinhaltet Informationen über Fahrzeuge und Dienstleistungen. Preis- und Angebotsänderungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben auf www.zueriflizzer.ch (Angebotsbeschreibungen, Abbildungen, Filme, Masse, Gewichte, technische Spezifikationen, Zubehörbeziehungen und sonstige Angaben) sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar, ausser es ist explizit anders vermerkt. züriflizzer bemüht sich, sämtliche Angaben und Informationen auf www.zueriflizzer.ch korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, jedoch kann züriflizzer weder ausdrücklich noch stillschweigend dafür Gewähr leisten.

Sämtliche Angebote auf www.zueriflizzer.ch gelten als freibleibend und sind nicht als verbindliche Offerte zu verstehen. 

züriflizzer kann keine Garantie abgeben, dass die aufgeführten Fahrzeuge verfügbar sind. Daher sind alle Angaben zu Verfügbarkeit und Lieferzeiten ohne Gewähr und können sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern. 

Preise

Die Preisangaben auf www.zueriflizzer.ch beinhalten, wenn nicht anders vermerkt, die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich brutto in Schweizer Franken (CHF).

Allfällige Übergabekosten werden, wo nicht anders vorgesehen, zusätzlich verrechnet und sind durch den Kunden zu bezahlen. Übergabekosten werden separat ausgewiesen. 

Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten, insbesondere kann züriflizzer Preisänderungen jederzeit und ohne Vorankündigungen vornehmen. 

Vertragsabschluss

Die Angebote von züriflizzer stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, Fahrzeuge zu kaufen. 

An ihre Bestellungen sind die Kunden für 14 Kalendertage gebunden, gerechnet jeweils ab Bestelldatum.

Ein bindender Kaufvertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Annahme der Bestellung des Kunden durch züriflizzer und nach vollständiger Bezahlung des geschuldeten Betrags durch den Kunden zustande. Vor diesem Zeitpunkt ist züriflizzer in keiner Weise gebunden. 

Der Kaufpreis wird mit der Übergabe der Fahrzeugschlüssel und der Fahrzeugpapiere an den Kunden zur Zahlung fällig. 

Bei Dienstleistungen, insbesondere bei Reparaturaufträgen, kommt der Vertrag durch Akzeptanz der Offerte von züriflizzer zustande oder wenn der Kunde die von züriflizzer angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt. 

Zahlungsbedingungen

Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnungen von züriflizzer innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Es sei denn, er habe die Rechnung bereits via Vorauszahlung, Kreditkarte, Paypal oder anderen Zahlungssystemen beglichen.

Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist bezahlt, wird der Kunde abgemahnt. Bezahlt der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in Verzug und schuldet eine Mahngebühr von CHF 50.—. Ab Zeitpunkt des Verzugs schuldet der Kunde zudem Verzugszinsen in der Höhe der gesetzlichen 5 %.

züriflizzer behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen.

Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen züriflizzer ist nicht zulässig.

züriflizzer steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug des Kunden eine weitere Dienstleistungserbringung zu verweigern.

Eigentum und Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, zuzüglich allfälliger Verzugszinsen und -kosten, verbleiben das Fahrzeug und dessen Zubehör im Eigentum von züriflizzer. Dementsprechend darf der Käufer bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises nicht über das Fahrzeug und dessen Zubehör verfügen (es insbesondere nicht verkaufen, verschenken, verpfänden etc.). 

züriflizzer ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt im Sinne von Art. 715 ZGB am Fahrzeug und dessen Zubehör im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. 

Verzug von züriflizzer beim Kauf

Ist züriflizzer in Verzug, kann der Käufer die gesetzlichen Verzugsfolgen erst dann geltend machen, nachdem er züriflizzer schriftlich gemahnt hat und dieser im Sinne von Art. 107 Abs. 1 OR schriftlich eine Nachfrist angesetzt hat und diese Frist unbenutzt abgelaufen ist. 

Eine Haftung von züriflizzer für Schäden, welche züriflizzer nicht verschuldet hat (Lieferverzögerungen durch den Hersteller bzw. durch den Importeur, Streiks etc.), ist in jedem Fall ausgeschlossen. In einem solchen Fall ist züriflizzer berechtigt, ohne jegliche Ersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten. Ein allfällig bereits bezahlter Kaufpreis wird dem Käufer zurückerstattet. 

Verzug des Käufers beim Kauf

Befindet sich der Käufer nach erfolgter schriftlicher Mahnung mit der Übernahme des Fahrzeuges oder mit der Zahlung des Kaufpreises mehr als drei Arbeitstage in Verzug, hat züriflizzer schriftlich eine Nachfrist analog Art. 107 Abs. 1 OR anzusetzen. Nach deren unbenütztem Ablauf kann züriflizzer:

auf die Erfüllung des Vertrages durch den Käufer beharren und vom Käufer Schadenersatz wegen Verspätung verlangen; oder
auf die nachträgliche Leistung des Käufers verzichten und vom Käufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; oder
vom Vertrag zurücktreten, wobei züriflizzer vom Käufer den Ersatz des aus dem Dahinfallen des Vertrages erwachsenen Schadens verlangen kann.

Macht züriflizzer von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch, nachdem das Fahrzeug dem Käufer übergeben worden ist, kann züriflizzer vom Käufer zusätzlich für jeden Tag ab Übergabe des Fahrzeuges einen Betrag von CHF 25.-, zuzüglich CHF 0.70 pro gefahrenen Kilometer ab Übergabe des Fahrzeuges, als Schadenersatz verlangen. 

Haftung für Sachmängel beim Kauf

Für Sachmängel gelten die im jeweiligen Kaufvertrag vereinbarten Bestimmungen. In jedem Fall ist der Käufer verpflichtet, Mängel züriflizzer unverzüglich innert 7 Tagen anzuzeigen, ansonsten die Mängelrechte verwirken. Im Falle von Nachbesserungen ist züriflizzer berechtigt, diese durch einen Dritten vornehmen zu lassen. 

Jegliche Gewährleistungspflicht entfällt, wenn das Fahrzeug unsachgemäss behandelt, gewartet oder gepflegt, überansprucht, eigenmächtig verändert oder umgebaut worden ist oder wenn die Betriebsanleitung nicht befolgt worden ist. Auch natürlicher Verschleiss schliesst die Gewährleistungspflicht in jedem Falle aus. 

Kann ein erheblicher Sachmangel trotz dreimaliger Nachbesserung von züriflizzer nicht behoben werden, ist der Käufer berechtigt, eine Reduktion des Kaufpreises oder die Rückabwicklung des Vertrages zu verlangen. Ein Anspruch des Käufers auf Ersatzlieferung besteht nicht. Wird der Vertrag rückabgewickelt, hat der Käufer züriflizzer mit CHF 0.70 pro gefahrenem Km zu entschädigen und züriflizzer hat den vom Käufer allfällig bereits bezahlten Kaufpreis zurückzuerstatten und zu verzinsen (mit einem Zinssatz von 1 % über dem Zinssatz für variable Hypotheken der Zürcher Kantonalbank). 

Nachbesserung verlängert die Gewährleistungsfrist nicht. 

Im Übrigen, respektive im Zweifel, wird, soweit gesetzliche zulässig, jede Gewährleistung, einschliesslich des Rechts auf Wandelung und Minderung, wegbedungen.   

Pflichten von züriflizzer bei Dienstleistungen

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt züriflizzer seine Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Für sämtliche Dienstleistungen gilt Urdorf als Erfüllungsort, es sei denn es werden anderweitige Vereinbarungen getroffen.

züriflizzer hat das ausdrückliche Recht, zur Erledigung der vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. 

Pflichten des Kunden bei Dienstleistungen

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen welche zur Erbringung der Dienstleistung durch züriflizzer erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. 

Der Kunde ist für den Betrieb und die unbeschadete Retournierung von Ersatzfahrzeugen selber verantwortlich. Ein Ersatzfahrzeug kostet CHF 25.— pro Tag. Diese Kosten trägt vollumfänglich der Kunde. 

Gewährleistung bei Dienstleistungen

züriflizzer haftet im Sinne von Art. 398 Abs. 2 OR für getreue und sorgfältige Ausführung der bestellten Dienstleistung. 

Bei durch züriflizzer im Zuge der Erbringung der Dienstleistung gelieferten und/oder gebrauchte Waren gewährleistet züriflizzer, dass diese frei von Mängeln in Material und Herstellung ist.

Allfällige Mängel sind züriflizzer umgehend anzuzeigen. Es steht züriflizzer zu, zu entscheiden, ob die mangelhafte Ware repariert oder ersetzt wird. Bei jeder technischen Veränderungen, welche nicht durch unseren Fachmann durchgeführt wurde, verliert das Fahrzeug die Gewährleistung. 
Keine Garantie bei Manupulation der zulässigen Geschwindigkeit des Fahrzeuges. 

Haftung

züriflizzer schliesst jede Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen die züriflizzer und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen aus, insbesondere für Schäden, verursachten von Batterien und für Schäden aufgrund nicht vorschriftsgemässen Betriebs des Elektroscooters oder aufgrund von Verkehrsregelverletzungen. züriflizzer haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden oder von Dritten. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht. 

Der Kunde ist selbst für das Vorführen des Scootes bei der MFK und die vorschriftsgemässe Einlösung beim Strassenverkehrsamt verantwortlich. 
Wenn der Kunde die Geschwindigkeitsregulierung aufheben möchte. Wird der Kunde ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass das Fahrzeug lediglich auf Privatgrund benutzen darf.

züriflizzer hat den Kunden ausdrücklich auf die geltenden gesetzlichen Vorschriften zum Betrieb seines Elektroscooters aufmerksam gemacht. Der Kunden anerkennt, dass er alleine für den vorschiftsgemässen Betrieb des Elektroscooters verantwortlich ist.   

Datenschutz

Die Datenschutz-Erklärung  von züriflizzer vom 1. November 2020 ist integraler Bestandteil dieser AGB.

Weitere Bestimmungen

züriflizzer behält sich ausdrücklich vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern und ohne Ankündigung in Kraft zu setzen. 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.

Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG, Wiener Kaufrecht) wird explizit ausgeschlossen. 

Der Gerichtsstand ist Zürich.

Urdorf, 1. Januar 2020