Tempo max. 20 km/h, mit Tretunterstützung bis höchstens 25 km/h.
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Zulassung für Leicht-Motorfahrräder
Leicht- Motorfahrräder sind Fahrzeuge mit einem Elektromotor von höchstens 500 Watt Motorenleistung, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h und einer allfälligen Tretunterstützung, die bis höchstens 25 km/h wirkt. Sie müssen einplätzig, zweirädrig und einspurig sein. Für diese Kategorie ist eine Typengenehmigung sowie Fahrzeugausweis nicht erforderlich.
Strassen und Radwege
Führerausweis
Nummerschild
Strassen und Radwege
Führerausweis
Alter 14 – 15 Jahre, Ausweis Kat. M (einfache Theorieprüfung)
Alter ab 16 Jahre, keinerlei Ausweispflicht.
Nummerschild
E-Scooter
Bis 500 Watt Motorenleistung kein Nummerschield vorgeschreiben.