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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

der Züriflizzer (www.zueriflizzer.ch)

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Z-Flizzer AG, Baumgartenstrasse 12, 8902 Urdorf (nachfolgend „Züriflizzer“)regeln die Rechte und Pflichten in Zusammenhang mit dem Verkauf von Elektroscootern und deren Reparatur  sowie der Nutzung der Websitewww.zueriflizzer.ch und sämtlichen durch Züriflizzer erbrachtenDienstleistungen, insbesondere Reparaturen. Zwischen Züriflizzer und ihrenKunden gelten die nachfolgenden AGB in der bei jeweiligem Vertragsschluss oderbei Aufruf der Webseite aktuell abrufbaren und gültigen Fassung. 

Als Kunde wird jede natürliche und juristischePerson bezeichnet, welche mit Züriflizzer geschäftliche Beziehungenpflegt. 

Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende,ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen bedürfen zur ihrerGeltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Züriflizzer. DerKunde bestätigt bei der Nutzung der Website www.zueriflizzer.ch bzw. beiVertragsschluss, diese AGB umfassend anzuerkennen. 

Informationen auf www.zueriflizzer.ch

www.zueriflizzer.ch beinhaltet Informationen überFahrzeuge und Dienstleistungen. Preis- und Angebotsänderungen sowie technischeÄnderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben auf www.zueriflizzer.ch(Angebotsbeschreibungen, Abbildungen, Filme, Masse, Gewichte, technischeSpezifikationen, Zubehörbeziehungen und sonstige Angaben) sind nur alsNäherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung vonEigenschaften oder Garantien dar, ausser es ist explizit anders vermerkt. Züriflizzerbemüht sich, sämtliche Angaben und Informationen auf www.zueriflizzer.chkorrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, jedoch kann Züriflizzerweder ausdrücklich noch stillschweigend dafür Gewähr leisten.

Sämtliche Angebote auf www.zueriflizzer.ch geltenals freibleibend und sind nicht als verbindliche Offerte zu verstehen. 

Züriflizzer kann keine Garantie abgeben, dass dieaufgeführten Fahrzeuge verfügbar sind. Daher sind alle Angaben zu Verfügbarkeitund Lieferzeiten ohne Gewähr und können sich jederzeit und ohne Ankündigungändern. 

Preise 

Die Preisangaben auf www.zueriflizzer.chbeinhalten, wenn nicht anders vermerkt, die gesetzliche Mehrwertsteuer. DiePreise verstehen sich brutto in Schweizer Franken (CHF).

Allfällige Übergabekosten werden, wo nicht andersvorgesehen, zusätzlich verrechnet und sind durch den Kunden zu bezahlen.Übergabekosten werden separat ausgewiesen. 

Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehlerbleiben vorbehalten, insbesondere kann Züriflizzer Preisänderungen jederzeitund ohne Vorankündigungen vornehmen. 

Vertragsabschluss 

Die Angebote von Züriflizzer stellen eineunverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, Fahrzeuge zu kaufen. 

An ihre Bestellungen sind die Kunden für 14Kalendertage gebunden, gerechnet jeweils ab Bestelldatum.

Ein bindender Kaufvertrag kommt erst mit derausdrücklichen Annahme der Bestellung des Kunden durch Züriflizzer und nachvollständiger Bezahlung des geschuldeten Betrags durch den Kunden zustande. Vordiesem Zeitpunkt ist Züriflizzer in keiner Weise gebunden. 

Der Kaufpreis wird mit der Übergabe derFahrzeugschlüssel und der Fahrzeugpapiere an den Kunden zur Zahlungfällig. 

Bei Dienstleistungen, insbesondere beiReparaturaufträgen, kommt der Vertrag durch Akzeptanz der Offerte von Züriflizzerzustande oder wenn der Kunde die von Züriflizzer angebotenen Dienstleistungenin Anspruch nimmt. 

Zahlungsbedingungen

Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnungen von Züriflizzerinnert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Es sei denn, er habe dieRechnung bereits via Vorauszahlung, Kreditkarte, Paypal oder anderenZahlungssystemen beglichen.

Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannterZahlungsfrist bezahlt, wird der Kunde abgemahnt. Bezahlt der Kunde die Rechnungnicht binnen der angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in Verzug undschuldet eine Mahngebühr von CHF 50.—. Ab Zeitpunkt des Verzugs schuldet derKunde zudem Verzugszinsen in der Höhe der gesetzlichen 5 %.

Züriflizzer behält sich vor, jederzeit ohne Angabevon Gründen Vorauskasse zu verlangen.

Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages miteiner allfälligen Forderung des Kunden gegen Züriflizzer ist nicht zulässig.

Züriflizzer steht das Recht zu, bei Zahlungsverzugdes Kunden eine weitere Dienstleistungserbringung zu verweigern.

Eigentum und Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises,zuzüglich allfälliger Verzugszinsen und -kosten, verbleiben das Fahrzeug unddessen Zubehör im Eigentum von Züriflizzer. Dementsprechend darf der Käufer biszur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises nicht über das Fahrzeug und dessenZubehör verfügen (es insbesondere nicht verkaufen, verschenken, verpfändenetc.). 

Züriflizzer ist berechtigt, einenEigentumsvorbehalt im Sinne von Art. 715 ZGB am Fahrzeug und dessen Zubehör imEigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. 

Verzug von Züriflizzer beim Kauf 

Ist Züriflizzer in Verzug, kann der Käufer diegesetzlichen Verzugsfolgen erst dann geltend machen, nachdem er Züriflizzerschriftlich gemahnt hat und dieser im Sinne von Art. 107 Abs. 1 OR schriftlicheine Nachfrist angesetzt hat und diese Frist unbenutzt abgelaufen ist. 

Eine Haftung von Züriflizzer für Schäden, welche Züriflizzernicht verschuldet hat (Lieferverzögerungen durch den Hersteller bzw. durch denImporteur, Streiks etc.), ist in jedem Fall ausgeschlossen. In einem solchenFall ist Züriflizzer berechtigt, ohne jegliche Ersatzpflicht vom Vertragzurückzutreten. Ein allfällig bereits bezahlter Kaufpreis wird dem Käuferzurückerstattet. 

Verzug des Käufers beim Kauf

Befindet sich der Käufer nach erfolgterschriftlicher Mahnung mit der Übernahme des Fahrzeuges oder mit der Zahlung desKaufpreises mehr als drei Arbeitstage in Verzug, hat Züriflizzer schriftlicheine Nachfrist analog Art. 107 Abs. 1 OR anzusetzen. Nach deren unbenütztemAblauf kann Züriflizzer:

auf die Erfüllung des Vertrages durch den Käuferbeharren und vom Käufer Schadenersatz wegen Verspätung verlangen; oder
auf die nachträgliche Leistung des Käufers verzichten und vom KäuferSchadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; oder
vom Vertrag zurücktreten, wobei Züriflizzer vom Käufer den Ersatz des aus demDahinfallen des Vertrages erwachsenen Schadens verlangen kann.

Macht Züriflizzer von ihrem RücktrittsrechtGebrauch, nachdem das Fahrzeug dem Käufer übergeben worden ist, kann Züriflizzervom Käufer zusätzlich für jeden Tag ab Übergabe des Fahrzeuges einen Betrag vonCHF 25.-, zuzüglich CHF 0.70 pro gefahrenen Kilometer ab Übergabe desFahrzeuges, als Schadenersatz verlangen. 

Haftung für Sachmängel beim Kauf

Für Sachmängel gelten die im jeweiligen Kaufvertragvereinbarten Bestimmungen. In jedem Fall ist der Käufer verpflichtet, Mängel Züriflizzerunverzüglich innert 7 Tagen anzuzeigen, ansonsten die Mängelrechte verwirken.Im Falle von Nachbesserungen ist Züriflizzer berechtigt, diese durch einenDritten vornehmen zu lassen. 

Jegliche Gewährleistungspflicht entfällt, wenn dasFahrzeug unsachgemäss behandelt, gewartet oder gepflegt, überansprucht,eigenmächtig verändert oder umgebaut worden ist oder wenn die Betriebsanleitungnicht befolgt worden ist. Auch natürlicher Verschleiss schliesst dieGewährleistungspflicht in jedem Falle aus. 

Kann ein erheblicher Sachmangel trotz dreimaligerNachbesserung von Züriflizzer nicht behoben werden, ist der Käufer berechtigt,eine Reduktion des Kaufpreises oder die Rückabwicklung des Vertrages zuverlangen. Ein Anspruch des Käufers auf Ersatzlieferung besteht nicht. Wird derVertrag rückabgewickelt, hat der Käufer Züriflizzer mit CHF 0.70 pro gefahrenemKm zu entschädigen und Züriflizzer hat den vom Käufer allfällig bereitsbezahlten Kaufpreis zurückzuerstatten und zu verzinsen (mit einem Zinssatz von1 % über dem Zinssatz für variable Hypotheken der Zürcher Kantonalbank). 

Nachbesserung verlängert die Gewährleistungsfristnicht. 

Im Übrigen, respektive im Zweifel, wird, soweitgesetzliche zulässig, jede Gewährleistung, einschliesslich des Rechts aufWandelung und Minderung, wegbedungen.   

Pflichten von Züriflizzer bei Dienstleistungen

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfülltZüriflizzer seine Verpflichtung durch Erbringung der vereinbartenDienstleistung. Für sämtliche Dienstleistungen gilt Urdorf als Erfüllungsort,es sei denn es werden anderweitige Vereinbarungen getroffen.

Züriflizzer hat das ausdrückliche Recht, zurErledigung der vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. 

Pflichtendes Kunden bei Dienstleistungen

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungenwelche zur Erbringung der Dienstleistung durch Züriflizzer erforderlich sind,umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zurvereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. 

Der Kunde ist für den Betrieb und die unbeschadeteRetournierung von Ersatzfahrzeugen selber verantwortlich. Ein Ersatzfahrzeugkostet CHF 25.— pro Tag. Diese Kosten trägt vollumfänglich der Kunde. 

Gewährleistungbei Dienstleistungen

Züriflizzer haftet im Sinne von Art. 398 Abs. 2 ORfür getreue und sorgfältige Ausführung der bestellten Dienstleistung. 

Bei durch Züriflizzer im Zuge der Erbringung derDienstleistung gelieferten und/oder gebrauchte Waren gewährleistet Züriflizzer,dass diese frei von Mängeln in Material und Herstellung ist.

Allfällige Mängel sind Züriflizzer umgehendanzuzeigen. Es steht Züriflizzer zu, zu entscheiden, ob die mangelhafte Warerepariert oder ersetzt wird. Bei jeder technischen Veränderungen, welche nichtdurch unseren Fachmann durchgeführt wurde, verliert das Fahrzeug dieGewährleistung. 
Keine Garantie bei Manupulation der zulässigen Geschwindigkeit desFahrzeuges. 

Haftung

Züriflizzer schliesst jede Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen die Züriflizzer und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen aus, insbesondere für Schäden,verursachten von Batterien und für Schäden aufgrund nicht vorschriftsgemässenBetriebs des Elektroscooters oder aufgrund von Verkehrsregelverletzungen. Züriflizzerhaftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden,entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschädendes Kunden oder von Dritten. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingendegesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrigeAbsicht. 

Der Kunde ist selbst für das Vorführen des Scootesbei der MFK und die vorschriftsgemässe Einlösung beim Strassenverkehrsamt verantwortlich.

Züriflizzer hat den Kunden ausdrücklich auf diegeltenden gesetzlichen Vorschriften zum Betrieb seines Elektroscootersaufmerksam gemacht. Der Kunden anerkennt, dass er alleine für denvorschiftsgemässen Betrieb des Elektroscooters verantwortlich ist.   

Datenschutz

Die Datenschutz-Erklärung  von Züriflizzer vom1. November 2020 ist integraler Bestandteil dieser AGB.  

WeitereBestimmungen

Züriflizzer behält sich ausdrücklich vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern und ohne Ankündigung in Kraft zusetzen. 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oderteilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oderWirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungenunberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durchsolche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamenBestimmungen in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Dasgleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.

Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslichmaterielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normenzur Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG, Wiener Kaufrecht) wird explizitausgeschlossen. 

Der Gerichtsstand ist Zürich.

Urdorf, November 2024

 

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Züriflizzer

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Badenerstrasse 26
8952 Schlieren
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